▬▬  Dies sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) zur Baumaschinenvermietung

  1. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand, welches der Mieter mit seiner Unterschrift bestätigt! Die Mietzeit beginnt bei Abholung bzw. Lieferung und endet bei Rückgabe!
  2. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand vorschriftsmäßig zu nutzen, die Ölstände täglich zu kontrollieren, die Geräte vor Witterungseinflüssen zu schützen und gesäubert zurückzugeben. Anderenfalls übernimmt der Mieter die Kosten für Reinigung und Instandhaltung! Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.
  3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter vor Schadensansprüche Dritter frei.
  4. Der Mieter hat den Mietgegenstand fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend gem. Verwendung, einzusetzen. Für evtl. Verlust des Mietgegenstandes und Schäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Mieter.
  5. Der Tagesmietsatz basiert auf acht Betriebsstunden. Jede weitere Betriebsstunde wird mit 1/8 des Tagessatzes berechnet.
  6. Für unseren Mietpark besteht eine Maschinen-Kasko-Versicherung.
  7. Die Versicherungsprämie wird mit 10% vom Tagesmietpreis pro Kalendertag mit einer Selbstbeteiligung von 500€-2500€ netto zzgl. MwSt. berechnet! Nicht versichert sind Reifen, Gummiketten, Hydraulikschläuche bzw. Leitungen und Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter ist verpflichtet jeden Schaden, der am Mietgerät auftritt, sofort anzuzeigen.
  8. Den Transport des Mietgerätes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko und die alleinige Verantwortung für die Ladungssicherung. Auf Wunsch kann das Mietgerät unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr auch zugestellt und wieder abgeholt werden.
  9. Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind bindend und vom Mieter einzuhalten. Ratschläge für den Einsatz von Mietgeräten sind keinesfalls rechtlich bindend.
  10. Die Rücknahme aller Mietgeräte erfolgt unter dem Vorbehalt einer technischen Überprüfung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Kosten für die Beseitigung von Schäden, die innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe festgestellt wurden, nachträglich zu berechnen. Die Rücklieferung hat zu den Öffnungszeiten des Vermieters zu erfolgen. Diese sind Montag – Freitag von 17:00 – 21:00 Uhr und Samstag von 8:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung .
  11. Nach Mietzeitende wird der Mietzins berechnet und ist vom Mieter wenn nicht anders vereinbart ohne Abzug in bar zu zahlen. Die Vermietung stellt eine Dienstleistung dar und ist deshalb von einer Skontierung ausgeschlossen.
  12. Wurde eine Kaution erhoben wird diese erst unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters nach Rückgabe und Bezahlung der Mietrechnung erstattet. Die Kaution wird nicht mit dem Mietzins verrechnet.
  13. Sollten einige Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.

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